Entsprechend den Vorschriften der Entschädigungsversicherung für Lohnempfänger dürfen Sie eine
Teilzeitbeschäftigung wiederaufnehmen,
auch,an Ihren Gesundheitszustand angepasste Arbeit"
genannt,
und gleichzeitig weiterhin Entschädigungen Ihrer Krankenkasse beziehen.
Auf dieser Seite haben
Sie
die Möglichkeit, eine indikative Simulation Ihres neuen Entschädigungsbetrags durchzuführen,
wenn
Sie eine Tätigkeit als Lohnempfänger oder Selbständiger wiederaufnehmen.
Die Simulation ist völlig anonym, es werden keine Informationen zur persönlichen Identifizierung gesammelt
Diese Berechnung ist eine Schätzung. Die wirkliche Entschädigungssumme kann abweichen. Außerdem handelt es sich bei dieser Schätzung um einen Bruttobetrag, bei dem die Steuer der natürlichen Personen (SNP) nicht berücksichtigt wird.
Wie wird diese Berechnung durchgeführt? Ihre Entschädigungen werden auf der Grundlage Ihrer Arbeitszeit berechnet. Im Falle eines Stundensatzes von bis zu 20 % einer Vollzeitbeschäftigung behalten Sie Ihre gesamten Entschädigungen. Im Falle eines höheren Stundensatzes werden Ihre Entschädigungen entsprechend dem über 20 % liegenden Prozentsatz Ihres Beschäftigungsgrades gekürzt. Zum Beispiel, bei einer Halbzeitbeschäftigung (50 %) werden Ihre Entschädigungen um 30 % gekürzt (50 %-20 %).
Wie wird diese Berechnung durchgeführt? In den ersten sechs Monaten werden Ihre Entschädigungen nicht gekürzt. Ab dem 7. Monat bis zum 31. Dezember des dritten Jahres, das auf das Anfangsjahr der genehmigten Tätigkeit folgt, werden Ihre Entschädigungen um 10 % gekürzt. Ab dem 4. Jahr überprüft Ihre Krankenkasse Ihre Entschädigungen auf der Grundlage des Einkommens, das Sie in den 3 vorherigen Jahren Ihrer Selbständigkeit erzielt haben.
Sie dürfen jederzeit eine Tätigkeit wiederaufnehmen, wenn Sie arbeitsunfähig sind, ohne die Zustimmung Ihres Vertrauensarztes abzuwarten.
Dazu müssen Sie spätestens am letzten Arbeitstag vor der Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit:
Für individuelle Unterstützung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse: Verzeichnis der Krankenkassen
Für Weitere Informationen bezüglich der Kumulierungsregeln bei angepasster Arbeit: LIKIV-Website
Der Simulator beruht auf den im Artikel 230 geltenden Bestimmungen des Königlichen Erlasses zur Ausführung des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung.
Bei diesem Ergebnis handelt es sich jedoch um eine vorläufige Schätzung, bei der die Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage nicht berücksichtigt wird. Deswegen kann dies abweichen von den Entschädigungen, die Sie tatsächlich erhalten werden. Darüber hinaus ist dieser Simulator gedacht für Personen, die eine Tätigkeit als Lohnempfänger oder Selbständiger wiederaufnehmen möchten. Diese Regeln gelten nicht, wenn Sie eine Tätigkeit außerhalb des normalen Arbeitskreislaufs (z.B. geschützte Werkstatt oder Förderwerkstatt) oder eine andere Art von Arbeit (z.B. Kinderbetreuung) aufnehmen.
« Erstellt in zusammenarbeit mit der Abteilung für angewandte wirtschaft der Université Libre de Bruxelles (Dulbea) »